5. Verwendung der richtigen variablen Einkommensanteile bei den Provisionen im Vertrieb
Weiter oben wurde bereits darauf hingewiesen, dass aus Sicht der Arbeitsgerichte variable Anteile im Einkommen der MitarbeiterInnen, die über Provisionen im Vertrieb vergütet werden, möglichst nicht größer sein sollten als 30% vom Gesamteinkommen. Der Hintergrund dieser Auffassung ist, dass die Provision im Vertrieb das Einkommen der MitarbeiterInnen nicht dominieren sollte, um diese keinem unbilligen Risiko auszusetzen.
Überhöhte variable Einkommensanteile, die über Provisionen im Vertrieb gezahlt werden, sind also immer weniger möglich. Aber ein anderes Übel sind zu niedrige variable Anteile bei der Provision im Vertrieb: Wenn man das Leistungsverhalten der MitarbeiterInnen über Provisionen im Vertrieb positiv beeinflussen möchte, ist es wichtig, die variablen Anteile spürbar zu gestalten.
Sind die variablen Anteile zu niedrig, kann die Kurve der Provision im Vertrieb noch so spannend und steil gestaltet sein (siehe Abbildung 2 oben), die MitarbeiterInnen werden ihre Leistungssteigerung nicht wirklich spüren. Es braucht also eine gewisse „Masse“ in Verbindung mit spannend gestalteten Provisionen im Vertrieb, um eine motivierende Vergütung zustande zu bringen.
6. Zielprämien unterjährig auszahlen
Ziele für MitarbeiterInnen im Rahmen von Provisionen im Vertrieb sind meist Jahresziele. Dabei wird in den Unternehmen oft der Fehler gemacht, die Provisionen im Vertrieb erst dann auszuzahlen, wenn das Jahr gelaufen ist und man abschätzen kann, ob die MitarbeiterInnen ihre Ziele erfüllt haben oder nicht (bzw. übererfüllt haben). Ein solches Verfahren ist allerdings aus Sicht der Führung und Steuerung der MitarbeiterInnen nicht empfehlenswert.
In leistungsfähigen Systemen der Provision im Vertrieb werden die Jahresziele auf Etappenziele heruntergebrochen. Dabei handelt es sich um Monatsziele oder auch um Quartalsziele. Beim Herunterbrechen dieser Ziele werden natürlich saisonale Schwankungen berücksichtigt, sofern solche vorliegen.
Am Ende jeder Etappe wird ein Soll-Ist-Vergleich durchgeführt, um den aufgelaufenen Leistungsgrad der MitarbeiterInnen zu berechnen. Dabei wird für die Auszahlung der Provisionen im Vertrieb nicht der einzelne Monat abgerechnet, sondern immer die kumulierte Leistung vom Beginn des Wirtschaftsjahres an. Auf diese Weise haben die MitarbeiterInnen immer einen Blick auf ihren aktuellen Leistungsstand im Jahr und können besser abschätzen, ob sie ihre Jahresziele noch erreichen bzw. was sie dafür unternehmen müssen, um die Ziele zu erreichen.