Variable Vergütung und Arbeitsrecht
Durch die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung werden die Gestaltungsmöglichkeiten für variable Vergütungssysteme reglementiert. Um die beiden wichtigsten Aspekte zu erwähnen:
Der variable Einkommensanteil der Mitarbeiter darf nicht zu hoch sein, da der Mitarbeiter ansonsten einem unbilligen Risiko ausgesetzt würde. 25% bis 30% des Mitarbeiter-Einkommens werden von Seiten der Arbeitsgerichte als angemessene variable Einkommensanteile angesehen. Höhere variable Einkommensanteile können zu Schadensersatzansprüchen des Mitarbeiters führen
Hohe variable Einkommensanteile können bei fest angestellten Reisenden zu Ausgleichsansprüchen gemäß Handelsvertreterrecht führen (analog § 89b HGB). Bei seinem Ausscheiden erhält der Reisende dann bis zu einer Jahresprovision als Ausgleich