Die Unternehmen bewegen sich heute in einem wirtschaftlichen Umfeld, das einem ständigen Wandel unterworfen ist. Kundenziele, Produktziele etc. ändern sich rascher als in früheren Jahren. Wenn nun die Außendienstvergütung als Führungs- und Steuerungsinstrument betrachtet wird (vgl. Punkt 2), dann ist es erforderlich, jährlich kritisch zu hinterfragen, ob die Außendienstvergütung noch die aktuellen KPI vergütet oder ob Änderungen notwendig werden.
Zu diesem Zweck müssen die Mitarbeiterverträge bzw. die Betriebsvereinbarung so gestaltet sein, dass sie Änderungen bzw. Anpassungen bei den KPI der Außendienstvergütung erlauben, ohne dass jedes Mal neue Verträge abgeschlossen werden müssen. Dies erlaubt dem Unternehmen, immer diejenigen KPI zu vergüten, die aktuell sind.
Eine weitere Möglichkeit, die Außendienstvergütung flexibel zu gestalten, besteht darin, Ziele nicht für die Dauer eines Jahres festzulegen, sondern für ein halbes oder ein viertel Jahr. Das macht vor allem dann Sinn, wenn sich Unternehmen in extrem volatilen Märkten bewegen, die nur sehr schwer prognostiziert werden können. Zu einer gerecht gestalteten Außendienstvergütung zählt aber, dass realistische Ziele vereinbart werden. Ist der übliche (=jährliche) Planungszeitraum für die Außendienstvergütung aber zu lang, können die Ziele für die Mitarbeitenden schnell unrealistisch werden.
Die hier geschilderten Anpassungen an der Außendienstvergütung beziehen sich ausschließlich auf die Inhalte der Vergütung („was“ wird vergütet) und nicht auf das Vergütungssystem selbst. Dies sollte fester Vertragsbestandteil sein (sowohl in Bezug auf den Ergänzungsvertrag, der mit den Mitarbeitenden abgeschlossen wird, als auch auf die Betriebsvereinbarung).
Unterjährige Zielanpassungen sollten in der Außendienstvergütung möglichst nicht erfolgen. Ausnahmen bilden längere Fehlzeiten des Mitarbeitenden, z.B. aufgrund einer Krankheit sowie fundamentale Änderungen des Marktumfelds, z.B. durch eine Pandemie oder eine Finanzkrise.