Nimmt man den Aspekt ernst, dass Vertriebsvergütung ein wichtiger Teil des Führungs- und Steuerungsinstrumentariums ist, würde man einen ganz erheblichen Aspekt der Führung vernachlässigen, wenn man die Kompetenz-Aspekte des Mitarbeiters in der Vertriebsvergütung ausklammern würde. Es geht dabei um diejenigen Kompetenzen des Mitarbeiters, die Grundlage für seinen zukünftigen Erfolg sind. „Harte“, d.h. zählbare/messbare Leistungs- und Vergütungskriterien decken in der Vertriebsvergütung immer nur den Erfolg von „heute“ ab. Sie befassen sich ausschließlich mit den Ergebnissen des aktuellen Jahres.
Im Rahmen einer persönlichen Leistungsbeurteilung wird in der Vertriebsvergütung versucht, den zukünftigen Erfolg abzusichern: Der Mitarbeiter soll in seinen Kompetenzen weiterentwickelt werden, damit er zukünftig erfolgreicher sein kann.
Dabei ist allerdings Folgendes zu beachten: Um nicht in die Falle einer pauschalen „Nasenfaktor“-Beurteilung zu geraten, müssen die Beurteilungskriterien im Rahmen der Vertriebsvergütung klar und eindeutig definiert werden, so dass möglichst kein Interpretationsbedarf mehr besteht. So ist z.B. der Aspekt „Teamfähigkeit“ kein brauchbares Kriterium für die Beurteilung im Rahmen der Vertriebsvergütung, da es viel zu interpretationsbedürftig ist. Vielmehr muss konkretisiert („übersetzt“) werden, was man unter „Teamfähigkeit“ versteht, z.B. die Disziplin, das CRM-System entsprechend zu pflegen bzw. die Qualität der Informationsweitergabe an den Innendienst einzuhalten, die Bereitschaft, für abwesende Kollegen einzuspringen, eigenes Wissen weiterzugeben usw.
So kommen gut gemachte Beurteilungssysteme in der Vertriebsvergütung üblicherweise mit acht bis zehn Beurteilungskriterien aus. Diese geben die wichtigsten Verhaltens- und Knowhow-Maßstäbe für die Mitarbeiter wieder und sollten in der Vertriebsvergütung berücksichtigt werden.
Die Einbringung solcher Beurteilungssysteme in die Vertriebsvergütung rundet den Führungscharakter der Vertriebsvergütung ab. Die „weichen“ Kriterien erhalten in der Vertriebsvergütung meist kein allzu hohes Gewicht (dieses bleibt den quantitativen Vergütungskriterien vorbehalten), aber sie werden als wichtig genug erachtet, um sie in der Vertriebsvergütung zu verankern.
8. Sinnvolle variable Einkommensanteile in der Vertriebsvergütung
Es ist immer wieder erstaunlich, wie viele Unternehmen in ihrer Vertriebsvergütung mit ausgesprochen unpassenden variablen Einkommensanteilen arbeiten. Einerseits gibt es extrem niedrige variable Einkommensanteile, die vielleicht nur 5 Prozent oder 10 Prozent des Mitarbeiter-Einkommens ausmachen. Solche niedrigen variablen Anteile in der Vertriebsvergütung bewegen erfahrungsgemäß nicht viel. Eine variable Komponente, die unter 15 Prozent vom Gesamteinkommen liegt, verpufft erfahrungsgemäß weitgehend.
Es braucht also nennenswerte/spürbare variable Einkommensanteile, um Leistung über die Vertriebsvergütung in Gang zu setzen. Diese Erkenntnis hat einige Unternehmen dazu verführt, extrem hohe variable Anteile zu vergüten (z.B. über 40 Prozent vom Gesamteinkommen), was heute nicht nur aus arbeitsrechtlicher Sicht problematisch ist, sondern in der Vertriebsvergütung nicht selten zu ungewollten Einkommensexplosionen bei einigen Mitarbeitern geführt hat.