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Ein neues System der leistungsorientierten Vergütung im Vertrieb muss natürlich die tariflichen Bestimmungen einhalten, soweit das Unternehmen an einen Tarifvertrag gebunden ist.
Außendienstmitarbeiter werden im Rahmen der leistungsorientierten Vergütung im Vertrieb meist außertariflich vergütet. Insofern bestehen hier in aller Regel bei der Einführung einer neuen leistungsorientierten Vergütung im Vertrieb keine tarifrechtlichen Einengungen. Anders verhält sich dies jedoch, wenn Innendienstmitarbeiter, Produktmanager, Servicemitarbeiter usw. in die leistungsorientierte Vergütung im Vertrieb einbezogen werden sollen. Dennoch bieten sich hier viele Möglichkeiten an, auch diese Mitarbeiter in die leistungsorientierte Vergütung im Vertrieb einzubeziehen.
So sehen eine ganze Anzahl von Tarifverträgen sogenannte Leistungszulagen vor (z.B. ERA), die in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat in eine leistungsorientierte Vergütung im Vertrieb umgewandelt werden können. Zählbare/messbare Vergütungskriterien ersetzen dann die Leistungsbeurteilung, im Rahmen derer die Leistungszulage meist vergütet wird.
In manchen Bundesländern beträgt diese Leistungszulage 15% in anderen 10% vom Einkommen des Mitarbeiters. Im Rahmen der leistungsorientierten Vergütung im Vertrieb stellen diese Einkommensanteile bereits nennenswerte Elemente dar, zumindest für die Innenbereiche des Vertriebs. Unser Haus hat im Rahmen der Einführung neuer leistungsorientierter Vergütung im Vertrieb gute Erfahrungen mit solchen Schritten gemacht.
Sind solche Leistungszulagen im Tarif nicht vorgesehen, muss im Rahmen einer neuen leistungsorientierten Vergütung im Vertrieb auf übertarifliche Zulagen zugegriffen werden (das Einverständnis des Mitarbeiters und des Betriebsrats vorausgesetzt).
Sind solche übertarifliche Zulagen nicht vorhanden, bleibt im Rahmen der leistungsorientierten Vergütung im Vertrieb immer noch die Möglichkeit, Boni für Besserleistungen „on top“ auszuschütten. Mali (im Sinne von Einkommenskürzungen) können im Rahmen der leistungsorientierten Vergütung im Vertrieb dann allerdings nicht angerechnet werden.
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